Seit 2019 wurden
Vorbereitungen getroffen, den Verfassungsschutz zu instrumentalisieren, um der
größten Oppositionspartei zu schaden. Ralf Stegner gab damals zu, dass
Hans-Georg Maaßen als Chef des VS gehen musste, um diesen Missbrauch möglich zu
machen.
Doch es hat nichts gebracht, auch wochenlange Hetzkampagnen in ARD und ZDF
(Vorsitzende des Verwaltungsrats: Marie-Luise Dreyer, SPD) stellten sich als
Fake-News und Wahlkampfhilfe für die Groko heraus.
Der Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts legt fest: Der Verfassungsschutz hat es „zu unterlassen“ die AfD als „Verdachtsfall einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen sowie die Einordnung, Beobachtung, Behandlung, Prüfung und/oder Führung“ der AfD „als ,Verdachtsfall‘ erneut öffentlich oder nicht öffentlich bekanntzugeben“.