AfD darf nicht als Prüffall eingestuft werden

Köln – Das Verwaltungsgericht hat einem Eilantrag der AfD stattgegeben, nach dem die Partei nicht als ein sog. “Prüffall” deklariert werden darf. Wortlaut: “Laut Gericht gibt es im Bundesverfassungsschutzgesetz keine Rechtsgrundlage für die öffentliche Bekanntmachung, dass eine Partei ein Prüffall ist. Der Bezeichnung komme in der Öffentlichkeit eine “negative Wirkung” zu, erklärten die Richter. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD ist demnach rechtswidrig und unverhältnismäßig.”

Erinnern wir uns: zuerst wurde ein neuer Chef des VS eingesetzt, dessen erste Amtshandlung es gewesen ist, die AfD als Prüffall einzustufen. Ein solches Procedere ist bis dato nie eingeleitet worden, was auch nicht in den Statuen vorgesehen war.

Daraufhin wurde zwar die Tatsache des “Prüffalles” an die Presse weitergeleitet, aber nicht an die AfD. Ein durch und durch skandalöser Vorgang, der aufgezeigt hat, dass die große Koalition hier den Verfassungsschutz für ihre politischen Zwecke instrumentalisiert hat.

Jetzt zeigt die Klatsche des Verwaltungssgerichtes einer breiteren Öffentlichkeit, dass es wirklich 5 vor 12 um unsere Demokratie steht, wenn die etablierten Parteien so weiter an allen Realitäten vorbeiwursten.