Alzey – Heute wurde das Urteil über einen 21-jährigen anerkannten Asylanten aus Eritrea (ja, die Nationalität wurde mal genannt!) gesprochen, der siebenmal mit einem Messer auf seine schwangere deutsche Freundin eingestochen hatte.
Und was macht das Gericht daraus? Anstatt eines doppelten Mordversuches wurde das Ganze zu einer “gefährlichen Körperverletzung” heruntergespielt, der Anwalt des Täters wollte gerade zwei Jahre Haft – „möglichst auf Bewährung“ für den „unreifen Bub“, herausschlagen.
Und das, obwohl ein Gutachter eine Affekthandlung und eine Handlung ausschließlich aus Eifersucht ausgeschlossen hatte. Es sei nur einem Zufall zu verdanken, dass es nicht schlimmer ausgegangen sei.
Wenn dies aber auszuschließen ist, was kann dann eine Rolle für so eine Bluttat gewesen sein?
Höchstwahrscheinlich hat der Somalier aus einem archaischen Frauenbild heraus gehandelt. Frauen, gerade Ungläubige, sind in islamischen Kulturen zumeist wenig wert und haben dem Mann zu gehorchen.
Hier stellt sich wieder mal die Frage: Haben Ausländer, so sie denn dunkelhäutig und islamgläubig sind, einen großen Bonus vor Gericht? Nun, beweisen kann man das nur schwer, es sind aber immer wieder solche hanebüchenen Urteile, die diese Vermutung bestätigen.
Hier der Link:
https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/alzey/alzey/mann-sticht-auf-schwangere-freundin-ein-dreieinhalb-jahre-haft_19178730